Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

Teil A: Allgemeiner Teil

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle elektronisch, telefonisch, per Brief, per Telefax, per E-Mail oder durch persönlichen Kontakt mit der Orthopädie-Technik Kächele GmbH (im Folgenden OT Kächele genannt) übermittelten Bestellungen durch Kunden. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGBs oder kundenseitige Bestimmungen werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihre Geltung wird ausdrücklich schriftlich vereinbart.

Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag des Kunden durch OT Kächele angenommen wurde. OT Kächele nimmt den Auftrag an, indem dem Kunden entweder eine Auftragsbestätigung (per Fax, E-Mail oder Briefpost) übermittelt oder die bestellte Ware ausgeliefert wird. In Prospekten, Anzeigen, der Homepage oder vergleichbaren Medien von OT Kächele enthaltene Angaben sind – auch bezüglich der Preisangaben – unverbindlich.

Preise und Zahlungsbedingungen

Alle Preise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer.

Zahlungen haben grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu erfolgen. OT Kächele behält sich das Recht vor, nur mittels Vorauskasse oder per Nachnahme zu beliefern.

Verzugszinsen werden in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Für den Fall, dass OT Kächele einen höheren Verzugsschaden geltend macht, hat der Kunde die Möglichkeit nachzuweisen, dass der geltend gemachte Verzugsschaden nicht oder in zumindest wesentlich niedrigerer Höhe angefallen ist.

Lieferfristen

(1) Liefertermine oder -fristen sind – soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart werden – unverbindlich.

(2) Der Beginn einer schriftlich als verbindlich zugesagten Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrags bleibt vorbehalten.

(3) Sollte der Kunde bei (auch telefonisch) vereinbarten Lieferterminen nicht anzutreffen sein, wird dem Kunden eine Anfahrtspauschale in Höhe von 30 € in Rechnung gestellt.

Gefahrübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Ware übergeben wurde oder die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist bzw. zwecks Versendung das Unternehmen des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen, die OT Kächele gleich aus welchem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, Eigentum von OT Kächele (Vorbehaltsware). Der Kunde darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

Bei Zugriffen Dritter (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von OT Kächele hinweisen und OT Kächele unverzüglich benachrichtigen, damit OT Kächele ihre Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, OT Kächele die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist OT Kächele berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

Rechte des Kunden bei Mängeln

Hat der gelieferte Gegenstand nicht die vereinbarte Beschaffenheit oder eignet er sich nicht für die nach dem Vertrag vorausgesetzte oder allgemeine Verwendung oder hat er nicht die vereinbarten Eigenschaften, leistet OT Kächele grundsätzlich Nacherfüllung durch Nachlieferung einer mangelfreien Sache.

Mehrfache Nachlieferung ist zulässig. Schlägt zweifache Nachlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis angemessen herabsetzen oder vom Vertrag zurücktreten.

In den Fällen von Nachlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache herauszugeben und Wertersatz für die gezogene Nutzung zu leisten.

Beanstandungen

Reklamationen aufgrund von Preis- und/oder Mengendifferenzen, Transportschäden, Zustellverzögerungen u. Ä. sind OT Kächele unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte

Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Haftungsbegrenzung

Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe durch einfache Fahrlässigkeit verursacht hat. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Rückgabe der Ware

(1) Ein Warenumtausch für Hygieneartikel ist ausgeschlossen. Im Übrigen kann ein Warenumtausch nur nach entsprechender Vereinbarung erfolgen. Die Rechte aus Gewährleistung oder verbraucherschützenden Regelungen (z. B. Fernabsatzverträge) bleiben hiervon unberührt.

(2) Die Kosten für die Rücknahme trägt – soweit dies gesetzlich zulässig ist – der Kunde. Die Rücknahme setzt voraus, dass die Ware unbeschädigt, ungebraucht, funktionsfähig, vollständig und in einwandfreiem Zustand ist sowie sich in der Originalverpackung befindet. Bei Nichterfüllung dieser Bedingungen kann OT Kächele eine Bearbeitungsgebühr in angemessener Höhe erheben.

Teilnahme an der Verbraucherschlichtung

OT Kächele beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Streitigkeiten über den geschlossenen Vertrag und dessen Ausführung können vor der Vermittlungsstelle Landesinnung für Orthopädietechnik Baden-Württemberg verhandelt werden.

Teil B: Besonderer Teil – Mietweise Überlassung von Hilfsmitteln

Geltung der Bedingungen von Teil B

Die mietweise Überlassung des Hilfsmittels an den Kunden erfolgt aufgrund der nachstehenden Geschäftsbedingungen.

Pflichten der OT Kächele

OT Kächele überlässt dem Kunden das Hilfsmittel für die vereinbarte Mietzeit. Sie wird den Mietgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen übergeben sowie den Kunden in die Handhabung des Hilfsmittels einweisen. OT Kächele hat den Mietgegenstand während der Mietzeit in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten.

Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, den Mietgegenstand ausschließlich bestimmungs- und sachgemäß sowie pfleglich zu behandeln und die Nutzung durch Dritte zu verhindern.

Der Kunde hat den Mietgegenstand gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer zu schützen. Der Abschluss entsprechender Versicherungen wird empfohlen.

Der Kunde ist verpflichtet, Beschädigungen der Mietsache unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese auf natürlichem Verschleiß beruhen oder vom Kunden oder dritten Personen zu vertreten sind. Die Benutzung eines beschädigten oder nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Hilfsmittels ist unzulässig. Bei Beschädigungen durch Dritte ist OT Kächele unverzüglich ein Schadensprotokoll mit Namen und Adresse des Schädigers zu übermitteln.

Adress- und Namensänderungen sowie die Ausfuhr des Hilfsmittels in das Ausland sind OT Kächele unverzüglich mitzuteilen. Darüber hinaus ist OT Kächele unverzüglich zu unterrichten, sobald die medizinischen Gründe für die Verwendung des Hilfsmittels entfallen.

Haftung

Der Kunde haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch auftreten. In diesen Fällen hat der Kunde die entstandenen Schäden auf eigene Kosten durch OT Kächele beseitigen zu lassen.

Der Kunde haftet für alle Schäden, die daraus entstehen, dass das Hilfsmittel durch Dritte genutzt oder nicht hinreichend gegen Diebstahl oder Feuer gesichert ist.

Der Kunde haftet für den Verlust des Mietgegenstandes, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Kunde zu vertreten hat. Im Übrigen haftet der Kunde für eine ordnungsgemäße, ggf. trockene Unterbringung des Hilfsmittels.

Der Kunde oder seine Erben haften für Schäden, die OT Kächele dadurch entstehen, dass sie nicht rechtzeitig gemäß § 5 Absatz 4 Satz 2 dieser Bedingungen informiert wurde.

OT Kächele übernimmt keine Haftung für Schäden, die dadurch eintreten, dass der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß oder sachgerecht verwendet wurde.

Gewährleistung

OT Kächele leistet Gewähr für die Güte und Funktionsfähigkeit des Hilfsmittels im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung.

Offensichtliche Mängel müssen OT Kächele unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vierzehn Tagen nach Lieferung mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind unverändert zur Besichtigung durch OT Kächele bereitzuhalten. Ein Verstoß gegen die in Satz 1 geregelten Bestimmungen schließt jede Gewährleistung aus.

Reparaturen

Sämtliche Reparaturen sind von OT Kächele oder einer von ihr beauftragten Person auszuführen. Der Mietgegenstand darf weder vom Kunden noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden.

OT Kächele stellt dem Kunden für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihr dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Kunde ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, soweit die Beschädigung oder der Verlust von ihm zu vertreten sind. In diesen Fällen hat der Kunde die Reparaturkosten zu tragen.

Kündigung

OT Kächele ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Kunde den Mietgegenstand unsachgemäß gebraucht, den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung von OT Kächele überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von einer Woche nicht bezahlt.

Im Fall der fristlosen Kündigung hat OT Kächele das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 2 Werktagen zurückgebracht, so hat OT Kächele das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Kunden abholen zu lassen.

Teil C: Besonderer Teil – Krankenversicherung

Gesetzliche Krankenkassen

Soweit eine gesetzliche Krankenkasse als Kostenträger in Betracht kommt, gelten die mit den Kassen ausgehandelten Rahmen- bzw. Dienstleistungsverträge. Soweit erforderlich, erstellt OT Kächele einen Kostenvoranschlag zur Einreichung bei der Krankenkasse.

Der Kunde übernimmt alle Kosten selbst, die von der Kasse nicht erstattet werden. Die Höhe der von der Kasse nicht gedeckten Kosten werden entweder von der Krankenkasse oder von OT Kächele nachgewiesen, sobald die Entscheidung der Kasse vorliegt. Maßgebend sind insoweit die zwischen OT Kächele und der Krankenkasse vereinbarten Mietpreise bzw. die üblichen Preise.

Der Auftrag gilt nur unter der Bedingung, dass die Krankenkasse die Kosten übernimmt oder die Kosten vom Kunden selbst bezahlt werden. Regelungen, die OT Kächele durch Versorgungsverträge mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen hat, können diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen modifizieren.

Private Krankenversicherung

Das unter dem Punkt Gesetzliche Krankenkasse Vereinbarte gilt nicht, sofern der Kunde privat krankenversichert ist. Die Leistungen erfolgen dann ausschließlich aufgrund eines privaten Auftrags. Dem Kunden bleibt es überlassen, Kostenerstattungsansprüche gegen seine Versicherung geltend zu machen. Die Wirksamkeit des Auftrags und die Fälligkeit der Vergütung werden hierdurch nicht berührt.

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